Häufig gestellte Fragen

Wie erfasse ich das Anforderungsniveau der Kompetenzformulierungen und die Anzahl der nötigen Unterrichtsstunden?

Eine Antwort aus der Kommission:

Manche Kompetenzen in den unteren Jahrgängen erscheinen Ihnen zu komplex, manche in den oberen Jahrgängen zu umfassend? Dieser Eindruck kann freilich entstehen, wenn der hinter den Formulierungen stehende Gedankengang nicht offengelegt wird.

Zunächst sind die Kompetenzformulierungen für die Lehrkräfte gedacht und es wird davon ausgegangen, dass Sie die jeweiligen Formulierungen altersgemäß deuten und in Unterricht übersetzen.

Wenn Sie also in Klassenstufe 5/6 „christologische Dimensionen von Weihnachten kreativ gestalten“, heißt das nicht, dass die Schülerinnen und Schüler die Zwei-Naturen-Lehre auf akademischem Niveau erschließen sollen, sondern sich beispielsweise mit der rettenden Zuwendung Gottes, welche sich aus christlicher Perspektive in der Geburtsgeschichte zeigt, gestalterisch auseinandersetzen. Ein Blick in einschlägige Lehrwerke und die Erfahrung gestandener Kollegen helfen hier sicherlich auch weiter.

Gleiches gilt im Grunde auch in der Oberstufe. Bei der Kompetenz „exemplarisch das Verhältnis zwischen Mensch und Technologie beurteilen“ wird nicht erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler die Thematik in allen Facetten erschließen. Dies würde sicher einer Vielzahl von Stunden bedürfen, welche ein Kurshalbjahr nicht hergibt.

Auch hier gilt demnach, dass Sie im Rahmen der vorliegenden Formulierung und in Auseinandersetzungen mit Ihren Schülern und den sonstigen Rahmenbedingungen ermessen, welche exemplarischen Inhalte in welchem Umfang zu bearbeiten sind.

Thematisch vorstellbar wäre hier beispielsweise der Einfluss von Technik auf unsere Kommunikation, der Zusammenhang zwischen Technologie und Arbeit, das Phänomen der Selbstoptimierung durch elektronische Datenerhebung (z.B. Schlafrhythmus, Fitness) und sicher vieles mehr.

Es wird Ihnen also gewissermaßen ermöglicht und auferlegt, orientiert  an der Interesslage Ihrer Schüler Inhalte auszuwählen, das Anforderungsniveau entsprechend Ihrer Erfahrungen mit der Altersstufe und Ihrer fachlichen Expertise festzulegen und den Umfang der Beschäftigung eigenverantwortlich in Ihre Planung einzupassen.

Weitere Hinweise zur qualifizierten Auslegung der Kompetenzformulierungen finden Sie in den niveaubestimmenden Aufgaben.

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