Grundlage ist ein Vertrag zwischen VdS Bildungsmedien e.V und den Schulträgern, wonach die Verlage berechtigt werden, Schulserver mittels einer Plagiat-Aufspürungssoftware zu untersuchen, ob und in welchen Umfang Kopien von Schulbüchern, digitalen Bildungsmedien und -dokumenten illegal genutzt werden. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, gegen Schulleitung und Lehrpersonal disziplinarisch vorzugehen um die Interessen der Schulbuchverlage zu sichern.
Mehr dazu:
- http://meedia.de/internet/schultrojaner-big-brother-im-klassenzimmer/2011/11/01.html
- http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/
Kommerzielles Interesse wird mal wieder vor das Bildungsinteresse gestellt. Betroffene sind Lehrende und Lernende gleichermaßen.
Mal abgesehen davon, dass der Einsatz dieser Schnüffel-Software, die im Vertrag vereinbart wurde, im Blick auf den Datenschutz gesehen höchst zweifelhaft erscheint, fragt man sich, wie man aus dieser Vertragsfalle wieder heraus kommt, wenn die Software nächstes Jahr tatsächlich eingeführt wird: Ausgeschlossen von der Schnüffelsoftware sind ja private PCs und Arbeitsrechner von Lehrerinnen und Lehrern. Wer also darauf verzichtet, mit anderen Kollegen Materialien über den Schulserver auszutauschen und seinen Schülern lediglich Zugang zu den privaten Kopien seines Arbeits-PCs gibt, sollte von den Schnüffelinteressen der Verlage vorerst geschützt sein. (Allerdings sollten dann auch Schüler keinen Zugang mehr zum Schulserver bekommen, um nicht etwa versehentlich kopierte Verlagsmaterialien dort abzulegen.)
Die Konsequenz wäre dann, dass infizierte Schulserver für den Einsatz im Unterricht möglichst gemieden werden. Ob sich das Schulträger und Verlage so gedacht haben ? Wie wird die nächste Offerte der Verlage aussehen? Verbot von privaten Rechnern in der Schule? Staatlich genehmigter Zugriff auf alle Rechner von beamteten Lehrkräften?