Der Berliner Kulturwissenschaftler Michael Seemann sieht im Blick auf das Internet keine Vermittlungschancen zwischen diesen beiden Grundwerten. Während das Urheberrecht vorsieht, dass der Urheber selbst über die Art und den Umstand der Verbreitung entscheiden kann, ist eine im Internet eingestellte Datei der Beginn eines nicht kontrollierbaren Prozesses von immer weiteren Kopiervorgängen, unabhängig davon, ob dies über Email, Filesharing oder Downloads auf Webseiten geschieht.
Es geht also bei dem erbitterten Kampf für die Aufrechterhaltung des Urheberrechtes längst nicht mehr um die Frage der gerechte Honorierung künstlerischer Leistungen, sondern im Kern um die Abschaffung des Internets, wie wir es kennen. Um das Urheberrecht zu sichern, muss die Freiheit des Einzelnen, der Kommunikation und die demokratischen Prinzipien im Internet signifikant einschränkt und kontrollierbar gemacht werden.
Der ethische Preis für die Erhaltung überkommener Privilegien ist tatsächlich sehr hoch. Für Michael Seeman ist die Entscheidung deshalb klar: „Schafft das Urheberrecht ab!“ (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,828246,00.html)
Wäre das wirklich eine Katastrophe? Ich frage mich, warum sich geistige Leistungen nicht auch über pauschale Abgaben kompensieren ließen. Der stetig steigende Aufwand an Kontroll- und Überwachungssystemen zum Schutz des Urheberrechts könnte stattdessen in die Entwicklung intelligenter Verteilungssysteme fließen, über das dann gleichermaßen alle Ausschüttungen erhalten, wenn sie im Internet geistige und künstlerische Leistungen einbringen.