Wir haben uns für eine abstrakte Form entschieden, weil wir eine erneute Viktimisierung vermeiden wollten.
Wir haben uns darüber hinaus mit dem Zitat von Hannah Arendt beschäftigt. „Keiner hat das Recht zu gehorchen!“
Der Beamte links im Bild hat gehorcht. Er war damit ein Rädchen im Getriebe des Nationalsozialismus, der ohne die vielen Gehorchenden nicht möglich gewesen wäre. Wir nehmen das als Mahnung, Tendenzen des Antisemitismus entgegenzutreten und den Gehorsam zu verweigern, wo Menschen in ihrer Würde verletzt werden.
Im Folgenden werden zwei Lieder beispielhaft genauer in Hinblick auf das Thema Rassismus beleuchtet.
Drei Zigeuner fand ich einmal
Drei Zigeuner fand ich einmal
1.Drei Zigeuner fand ich einmal
liegen an einer Weide,
als mein Fuhrwerk mit müder Qual
schlich durch die sandige Heide.
2.Hielt der eine für sich allein
in den Händen die Fiedel,
spielte, umglüht vom Abendschein,
sich ein feuriges Liedel.
3.Hielt der Zweite die Pfeif im Mund,
blickte nach seinem Rauche,
froh, als ob er vom Erdenrund
nichts zum Glücke mehr brauche.
4.Und der Dritte behaglich schlief
und sein Zimbal am Baum hing,
über die Saiten der Windhauch lief,
über sein Herz ein Traum ging.
5.An den Kleidern trugen die Drei
Löcher und bunte Flicken,
aber sie boten trotzig frei
Spott den Erdengeschicken.
6.Dreifach haben sie mir gezeigt,
wenn das Leben uns nachtet,
wie man’s verraucht, verschläft, vergeigt
und es dreimal verachtet.
7.Nach den Zigeunern lang noch schau’n
musst ich im Weiterfahren,
nach den Gesichtern dunkelbraun,
den schwarzlockigen Haaren.
In dem Volkslied „Drei Zigeuner fand ich einmal“ von Nikolaus Lenau (1802-1850) handelt es sich um die abwertend interpretierte Lebensweise von einer kleinen Gruppe Sinti und Roma. Es wird das Aussehen der Leute, Örtlichkeit und das Geschehen beschrieben und rassistische Gedanken über die Menschen geäußert.
Aus der Textstelle „…Hielt der Zweite die Pfeif im Mund, blickte nach seinem Rauche, froh, als ob er vom Erdenrund nichts zum Glücke mehr brauche…“ aus der dritten Strophe lässt sich auf die Gruppe der Sinti und Roma einer rassistischen Verallgemeinerung von Zufriedenheit am Pfeife rauchen und daraus begründeter Sorglosigkeit deuten.
Die fünfte Strophe „…An den Kleidern trugen die Drei Löcher und bunte Flicken, aber sie boten trotzig frei Spott den Erdengeschicken…“ deutet ein ungepflegtes Aussehen der Leute und interpretiert ihrer Abstammung verhöhnendem Spott an Lebensereignissen.
Der Abschnitt „…Dreifach haben sie mir gezeigt, wenn das Leben uns nachtet, wie man’s verraucht, verschläft, vergeigt und es dreimal verachtet…“ der sechsten Strophe beschreibt verallgemeinernd, verachtend Eigenarten der Leute mit dieser Abstammung.
Hintergrund des „Antiziganismus“
„Der Begriff „Zigeuner“ stammt aus dem Mittelalter, war aber offenbar nie eine Selbstbezeichnung und zudem häufig abwertend gemeint. Schon das diskreditiert ihn, erst recht aber der Sprachgebrauch der Nationalsozialisten, die „Zigeuner“ zu Menschen „minderer Rasse“ erklärten und vermutlich Hunderttausende ermordeten. In der Alltagssprache ist häufig „Sinti und Roma“ als Ersatzbegriff zu hören, auch als Selbstbezeichnung, wobei „Sinti“ als Untergruppe der Roma verstanden werden kann. Die Initiative „Neue Deutsche Medienmacher*innen“ empfiehlt daher die Formulierungen „Roma-Gruppen“ oder „Roma-Minderheiten“.
Anti-Ziganismus (aus dem Französischen tsigane für „Zigeuner“) beschreibt laut IHRA, wie sich die Feindlichkeit gegen Roma und Sinti manifestiert. Begonnen hat diese bereits im Mittelalter und setzte sich über beide Weltkriege bis heute fort. Ihren traurigen Höhepunkt fand die Verfolgung im Genozid an rund 500.000 Roma und Sinti während des Holocaust, verübt von den Nationalsozialisten und ihren Verbündeten.
Die neu verabschiedete IHRA-Arbeitsdefinition von Antiziganismus soll dazu beitragen, das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen und insbesondere Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren“.
Die Arbeitsdefinition soll fortan als „Leitfaden für die Erkennung und Dokumentation antiziganistischer Vorfälle“ dienen und könne für die Erarbeitung und Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen gegen Antiziganismus herangezogen werden.
Auch heutzutage gehen hitzige Diskussionen darüber weiter, ob die „Zigeuner“- Soße ihren Namen tragen darf, da er negativ interpretiert werden kann. „Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma nennt den Begriff „eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft, die von den meisten Angehörigen der Minderheit als diskriminierend abgelehnt wird“.“ (https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/knorr-zigeunersauce-100.html , 23.10.20)
Vorurteile gegen „Zigeuner“
„Zigeuner“ würden ihr Leben verschlafen und vergeigen. Sie seien nichtsnützig und faul. Dies lässt sich aus Strophe 6 deuten.
Anhand von vielen angesehenen, auch politisch relevanten Personen lässt sich dieses Vorurteil widerlegen. Der Gemeinschaft wichtige Beiträge leisten beispielsweise Mario Mettbach (* 1952 in Hamburg), deutscher Politiker, ehemaliger Senator für Bau- und Verkehrswesen der Stadt Hamburg, Marianne Rosenberg (* 1955 in Berlin-Lankwitz), deutsche Schlagersängerin oder Sido (bürgerlich Paul Hartmut Würdig; * 1980 in Berlin), deutscher Rapper, Schauspieler und Musikproduzent.
Auch viele Ereignisse der Geschichte begünstigten diese Vorurteile. „Kinder durften keine Schule mehr besuchen, es gab Berufsverbote, spezielle Meldepflichten und zahlreiche Einschränkungen im täglichen Leben.“ Dieses Zitat zeigt das gewisse Bildungsstände, Berufe und Arbeiten ab Mitte der 1930-er Jahre nicht ausgeübt werden durften, mehrfach von Regierung und Machthabenden angeordnet wurden und nicht den projizierten „angeborenen“ Eigenschaften „Faulheit“, „Nichtsnützigkeit“ zugrunde liegen. Daher können über Jahrtausende solche Anfeindungen entstanden sein.
Aus mehreren Strophen lässt sich das Vorurteil ziehen, „Zigeuner“ würden nicht sesshaft werden.
Um Ende des 14.Jahrhunderts durfte jeder die Sinti straffrei verfolgen und ermorden. Die Zünfte untersagten den Sinti die Ausübung von Handwerksberufen, viele deutsche Landesherren verboten ihnen den Aufenthalt im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“.
Ihnen wurde noch zu Ende des 18.Jahrhunderts mehrmals die Niederlassung oder sogar der Aufenthalt vielerorts verwehrt. Erneut verfolgt wurden Sinti und Roma seit der Machtübernahme der NS im deutschen Reich. Familien wurden geteilt und Staatsbürgerschaften wurden ihnen entzogen, sodass sie lange Zeit als Heimatlos galten.
„Aus der erzwungenen Nichtsesshaftigkeit, die immerhin mehrere Jahrhunderte dauerte, wurde ihnen später ein Vorwurf gemacht. Das Vorurteil, Sinti und Roma seien „fahrende Völker“, hält sich bis heute.“
Aus der 7. Strophe kann man deuten, in ihrer Gegenwart solle man zunehmend wachsam über Hab und Gut sein. Verbrechen stiften würden all solche Leute, mit „Gesichtern dunkelbraun, den schwarzlockigen Haaren“.
In der Urteilsbegründung von 1956 über die Deportierung der „Minderheit“ schreibt der Bundesgerichtshof, damals geprägt unter Nationalsozialistischen-Führungsstilen: „Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und zu Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“ Dieses Urteil hatte bis 1963 Bestand. Bei einem Besuch des Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma entschuldigte sich die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg in 2016 , „dass es sich um eine „unvertretbare Rechtsprechung“ handele, die man auch „nicht schönreden will“ und für die „man sich nur schämen könne“.
„Ebenso ist laut IHRA die Stereotypisierung von Sinti und Roma als verbrechensaffine Menschen, die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ als Beleidigung und die kollektive Haftbarmachung aller Sinti und Roma für die tatsächlichen oder wahrgenommenen Handlungen einzelner Mitglieder von Gemeinschaften der Sinti und Roma als antiziganistisch zu bewerten. All solche Aussagen verallgemeinern Taten von Einzelnen auf die Mehrheitsgesellschaft und lassen Spielraum zu mangelhaften Wertungen und Klischeebildung.
N*aufstand ist in Kuba
1. N*aufstand ist in Kuba Schüsse peitschen durch die Nacht In den Straßen von Havanna werden Weiße umgebracht Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
2. In den Nächten gellen Schreie Köpfe rollen hin und her Schwarze N*hände greifen nach dem Goldzahn und noch mehr Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
3. Wieviel Leichen da wohl lagen kann die Zeitung noch nicht sagen doch Besucher sind gebeten auf die Köpfe nicht zu treten Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
4. Auf der Straße liegt ne Pfütze, die sieht aus wie rote Grütze, doch es ist nur das Gehirne aus des Bürgermeisters Birne Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
5. In den Straßen fliesst der Eiter der Verkehr geht nicht mehr weiter An den Ecken sitzen Knaben die sich an dem Eiter laben Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
6. Vor dem Tor, da steht ein N* in der Hand hält er nen Schläger und er wartet auf sein Opfer das er tötet mit dem Klopfer Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
7. An dem Bahnhof stehen Kisten mit eingemachten Christen Die in Kuba abgeschlachtet und nach Germany verfrachtet. Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
8. Und im Keller auf den Kohlen sitzen N* mit Pistolen und sie schiessen auf die Weissen die sich in die Hosen scheissen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
9. An den Bäumen hängen Därme die stinken von der Wärme darunter sitzen N*frauen die genüsslich daran kauen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
10. Und der Jo mit seinem Messer ist der ärgste Menschenfresser Schneidet ab nur Ohr und Nasen und versucht hindurchzublasen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
11. Häuptling Bimbo freut sich mächtig es gibt Zunge die schmeckt prächtig seinem Sohn tut´s nicht gefallen denn jetzt kann er nur noch lallen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
12. Und der Häuptling „Scharfer Zacken“ der kaut einen weißen Backen; Und aus einem Säuglingsknochen läßt er sich ne Suppe kochen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
13. In der großen Badewanne sucht ne Frau nach ihrem Manne Doch sie fand nur ein paar Knochen die noch etwas nach ihm rochen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
14. Im Gesträuch und im Gestrüppe hängen menschliche Gerippe Und die N*lein, die kleinen nagen noch an den Gebeinen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
15. In den Bäumen hängen Leiber drunter stehen N*weiber Und die denken wie besessen an das nächste Menschenfressen Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
16. Auf dem Teiche schwimmen Leichen mit aufgeschlitzten Bäuchen in der Mitte steckt ein Messer von dem bösen Menschenfresser Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
17. Als der Aufstand war vorüber schien die liebe Sonne wieder Auf die prall gefüllten Pänse die da litten Stuhlgang-Ängste Hea humbassa hea humbassa hea hea ho
Das Lied „N*aufstand ist in Kuba“ ist ein verbreitetes Volkslied. Es ist als Schmählied auf politische Ereignisse in Kuba geschrieben worden. In dem Lied werden alle farbigen Menschen als verwahrlost, barbarisch und gefährlich dargestellt. Das Lied soll satirisch Bezug auf Ereignisse in Kuba nehmen. Zunächst auf Aufstände in Kuba um 1930, und dann natürlich auf die kubanische Revolution nach 1953. Der Verfasser ist unbekannt, und eine erste Version wurde wahrscheinlich um 1930 geschrieben.
Als Schmählied besteht das ganze Lied in fast jeder Strophe aus Rassismus gegenüber farbigen Menschen. Ich habe beispielsweise die Strophen 2, 7 und 14 ausgewählt. In den meisten Strophen des Liedes ist von Kannibalismus die Rede, aber in Strophe 2 und 7 nicht. Ich habe diese Strophen deshalb ausgewählt, um nicht nur auf den Kannibalismus einzugehen, sondern auch auf „Räuberei“ und „Barbarei“.
In der zweiten Strophe wird deutlich, dass der Verfasser meint, dass „N*“ gierige Menschen seien, die es auf das Geld und anderen Wertsachen abgesehen haben.
Nachdem die Weißen jetzt umgebracht worden sind und ihre Köpfe auf den Straßen rollen, freuen sich, laut dem Verfasser, auch noch die „N*hände“, um ihnen noch das restliche Hab und Gut abzunehmen.
In der siebten Strophe wird gesagt, dass die „N*“ nur Christen abgeschlachtet haben, die in Ihren Kisten jetzt nach „Germany“ geschickt werden. Außerdem wird erwähnt, dass die Christen „eingemacht“ wurden sind. Das klingt so, als hätte man die Christen nach den abschlachten in Weckgläser eingemacht und sie nun nach Hause geschickt werden
In der 14. Strophe steht, dass die „N*lein, die kleinen“ (hier meint man wahrscheinlich Kinder, oder unterstellt „N*“ eine geringe Körpergröße) gerne an den Knochen von Leichen knabbern. Ich habe schon von Kannibalismus gehört, auch dass es oftmals auf Menschen dunkler Hautfarbe übertragen wird, aber dass die Vorurteile auch auf Kindern übertragen werden, wusste ich bisher noch nicht.
Ich finde einen solchen Liedtext erschreckend. Man hat sich in der Vergangenheit zwar mit dem Thema Rassismus schon oft beschäftigt, aber mit Liedern wie diesem noch nicht. Es ist auch ehrlich gesagt sehr „widerlich“ so etwas zu lesen, Menschen wegen ihrer Hautfarbe zu diskriminieren. Ich kannte es nicht. Es gibt viele Kinderlieder mit Bezug auf Rassismus, die ich in der Kindheit schon gesungen habe, was „damals“ normal war. Es hat sich niemand um z.B. „10 kleine N*lein“ Gedanken gemacht. Heute würde ich das meinen Kindern niemals vorsingen.
Rassismus gegenüber Menschen dunkler Hautfarbe war zur Zeit der Entstehung des Liedes weit verbreitet. Ausgehend von der Kolonialisierung und Aufteilung Afrikas durch die europäischen Großmächte einerseits, und dem Aufkommen der „Rassentheorien“ in der Wissenschaft andererseits, wurden Vorurteile gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe in den Köpfen der Europäer verankert. Die Europäer betrachteten sich als besser und gebildeter als Menschen aus Afrika. Sie projizierten nur schlechter Eigenschaften auf die „andersfarbigen“.
Vorurteile gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe
In dem Lied „N*aufstand ist in Kuba“ werden mehrere Vorurteile gegenüber farbigen Menschen thematisiert. Sie werden unter anderem pauschal als Christen-Mörder (Strophe 1), Räuber (Strophe 2) und Menschenfresser (Strophe 10) bezeichnet. Alle diese Aussagen weisen einer Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe Eigenschaften zu, insbesondere negative Eigenschaften. Für solche pauschale Verallgemeinerungen gibt es keine Belege. Mörder, Menschenfresser und Räuber sind „Eigenschaften“ von Individuen, nicht von Gruppen mit gleicher Hautfarbe. Solche Taten sind immer dem ausführenden Individuum zuzuordnen, nicht der Gruppe von Menschen mit ähnlichen äußerlichen Eigenschaften, aus der der Täter stammt. In dem Lied werden diese individuellen Eigenschaften auf ganze Gruppen gleicher Hautfarbe übertragen.
Im Kontext der Zeit, in dem das Lied entstanden ist (ca. 1930), gab es in Kuba gerade einen Übergang von der Fremdbestimmung (spanische Kolonie, Sklaverei) hin zu einer eigenständigen Kolonie, der teilweise auch blutig geführt wurde. In Europa gab es damals weit verbreiteten Rassismus und Abwertung anderer Kulturen. In diesem Lied werden, bestimmt vorhandene Vorfälle im Zuge der Geschehnisse in Kuba, ausgeschmückt und grausamer dargestellt und verallgemeinert, so dass ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht, dass die vorhandenen rassistischen Vorurteile gegen farbige Menschen bestätigt und bekräftigt.
Das Haus Kurwickstraße 5, das sich seit 1917 im Eigentum der jüdischen Familie Grünberg befand. „Zur Zeit der NS-Judenverfolgung wurde es zu einem Ort der Zuflucht und zugleich einem Ort der Isolierung für viele jüdische Menschen aus Oldenburg und der Region, die aus ihren bisherigen Wohnungen vertrieben worden waren“, erzählt Meiners. Hier war zeitweise auch die jüdische Schule provisorisch untergebracht und wurden nach der Zerstörung der Synagoge die letzten Gottesdienste gehalten.
Das Oldenburger „Judenhaus“ bildete für seine letzten Bewohner eine Zwischenstation vor der frühzeitigen Vertreibung der Juden aus dem Oldenburger Land und Ostfriesland Anfang 1940 in andere Gebiete des Deutschen Reiches, wo sie bis zu ihrer Deportation und Ermordung lebten. Bis zu 24 Menschen hätten in dem Haus zeitgleich Platz finden müssen – darunter auch der Oldenburger Zweig der Wardenburger Kugelmann-Familie, so Meiners. Nicht einer der letzten 20 jüdischen Bewohner, die im Februar 1940 dort registriert waren, hat die NS-Zeit überlebt.
Konflikt um die Erinnerungswand
167 Namen erinnern in der Peterstraße an jüdische Mitbürger, die von den Nazis ermordet worden sind. Außerdem ist auf einer Karte verzeichnet, wo sie zuletzt gewohnt haben. Dabei stellte sich heraus, dass einige Angaben auf der Wand falsch sind. So steht Axel statt Alex Goldschmidt auf der Gedenkwand. Als seine letzte Wohnung wird die Adresse Kurwickstraße 5 angegeben. Das ist falsch. Goldschmidt wohnte in seinem Haus an der Gartenstraße 34. Als das Haus von den Nazis arisiert wurde, musste er es verlassen und lebte bis zu seiner Deportation an der Kurwickstraße 5 in sogenannten Judenhäusern. Dort wurden jüdische Bürger aus Oldenburg gesammelt untergebracht. Es handelte sich also keineswegs um ihre eigene Wohnung im Sinne von persönlicher Wohnung.
Quellen:
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