Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, 1948

Clip der Scientology-Unterorganisation “Jugend für Menschenrechte”

Artikel 27
(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Aufgaben

  1. Welche Aussagen aus Artikel 27 werden in dem Videoclip berücksichtigt bzw.  unterschlagen? Wie würde Euer Storyboard aussehen?
  2. Wie kann das geistige und materielle Interesse des Einzelnen und gleichermaßen die freie Teilhabe aller gesichert werden?
    Vielleicht bildet ihr zwei Parteien (die AbsatzEinsPartei und die AbsatzZweiPartei)

Argumente zu diesem Thema findest du auch hier:
http://www.daniel-schwerd.de/geistiges-eigentum-und-die-menschenrechte/
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruenen-politikerin-krumwiede

 

Joachim Happel
Joachim Happel
Artikel: 111

2 Kommentare

  1. Ist die Organisation Jugend für Menschenrechte nicht eine Organisation im Zusammenhang mit Scientology?
    Ist diese geeignet für Arbeit mit den Menschenrechten?

    • Die gestellte Aufgabe fordert eine kritische Auseindersetzung mit einer einseitigen Ent- Und Ver-wertung des Grundrechtes wie sie nicht nur im Scientology Clip zu finden ist. Das könnte natürlich in der weiteren Beschäftigung zur Frage führen, warum ein angebliches Menschenrechtsportal das Recht derart verkürzt (auch wenn das m.E. nicht die zentrale Forschungsaufgabe werden sollte).

      Ich habe deshalb deine Frage zur Nutzung Scientology-Materials zum Anlass genommen, die Urheberschaft des Videos vorab eindeutiger zu klären und das Arbeitsblatt noch einmal zu ändern. Die Herkunft wird jetzt direkt unter dem Video mit Hinweis auf Scientology angezeigt.

      Vielleicht eignen sich andere Medienimpulse besser? Hat jemand einen Tipp?

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