Menschen haben ein Recht auf Bildung und auf freie Religionsausübung auch im Raum der Schule. Das Recht auf Religion ist ein Menschenrecht und bedarf einer entsprechenden Bildung. Der Religionsunterricht hilft, Religion als einen eigenen Weltzugang wahrzunehmen.
Evangelische Bildungsverantwortung auch in öffentlichen Schulen wahrnehmen heißt: Mit dem Evangelium als kritischem Maßstab die Lernenden mit ihren Fragen ins Zentrum der pädagogischen Arbeit stellen.