Die seit 1995 gültige Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland besagt, dass Abbrüche grundsätzlich unter Strafe stehen und die Beteiligten nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Während einige diese Regelung als einen wenn auch nicht perfekten, so doch mühsam errungenen Kompromiss verteidigen, regt sich daran auch Kritik: Manche fordern eine Verschärfung, andere eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Bundesregierung hat im März 2023 eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingesetzt, die die Möglichkeiten einer solchen Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches überprüfen soll.