Dion von Prusa:
Armut – Arbeit – Menschenwürde. Die Euböische Rede des Dion von Prusa.
Eingeleitet, übersetzt und mit interpretierenden Essays
versehen von Gustav Adolf Lehmann, Dorit Engster,
Dorothee Gall, Hans Rupprecht Goette,
Elisabeth Herrmann-Otto, Werner Heun und Barbara Zehnpfennig.
(Scripta Antiquitatis Posterioris ad Ethicam Religionemque pertinentia XIX)
Tübingen: Mohr Siebeck 2012. X, 276 Seiten.
ISBN 978-3-16-151825-6
fadengeheftete Broschur € 29,–.
Arm, aber ein gutes Leben: Dion von Prusa
lobt das einfache Leben im Römischen Reich
Zusammenfassend: Ist Armut eine Schande? Sind die Menschen selbst schuld, wenn sie arm sind? Der griechische Politiker (rund 40-120 n.Chr., also in der Zeit, in der die Schriften des Neuen Testaments entstehen), Dion aus Prusa[1] widerspricht scharf und stellt ein Programm auf, wie die Gesellschaft gerecht zusammen leben kann, und dass jeder gleiche Würde und Recht besitzt.
Im Einzelnen: Die SAPERE-Bände erschließen Texte aus der römischen Kaiserzeit jeweils mit dem Originaltext (ca. 30 Seiten in gut lesbarer griechischer Type) und einer neuen Übersetzung, einer Einleitung mit Kommentar, dazu einzelne Kapitel von verschiedenen Autoren, die den Text jeweils vertieft untersuchen oder in einen größeren Zusammenhang einordnen. Stellen- und Personen-(hier auch Sach-) Register erschließen den Band.
Die Rede des Dion von Prusa ist eine Lehrrede, wie gutes Leben gelingen kann trotz Armut. Lehrrede bedeutet, dass es in der Ausbildung der Politiker üblich war, dass die viel nachgefragten Rhetorik-Lehrer vorbildliche Reden ausarbeiteten als Muster für ihre Schüler, die aber nicht zu einem öffentlichen Festakt bestimmt waren (S. 22; 141). Dazu erzählt Dion den fiktiven Fall, was ihm selbst passiert sei, als bei einer Überfahrt sein Schiff zerschellte und er auf der Insel Euboia strandete.[2] Auf den vorzüglich von GAL übersetzten Text folgt eine knappe, aber sehr inhaltsreiche Kommentierung mit vielen Querverweisen auf Stellen in der antiken Literatur (eine Bibliothek dafür s. S. 17 f), die ähnliche oder ganz andere Aussagen machen zu den einzelnen Fragen: eine Fundgrube. Der Text allein lohnt sich und nimmt zu problematischen Themen der römischen Kaiserzeit Stellung.
Dann folgen die einzelnen thematischen Kapitel. Zunächst eher realenzyklopädisch. Die Struktur, den Aufbau und Einheit, schließlich die Gattung analysiert Dorothee Gall (123-141): Obwohl sehr kunstvoll geschachtelt ist die Rede thematisch einheitlich; es werden verschiedene Gattungsformen zusammengefügt, so eine ‚Invektive‘ gegen die Reichen und ihren Luxus auf Kosten der Armen §§141-151. Dorit Engster gibt einen Forschungsbericht 143-165, insbesondere für die Diskussion, ob es (und welche) ‚Wirtschaft‘ es in der Antike gab. Der große Kenner der Topographie, Hans R. Goette, fragt, ob sich die geschilderten geographischen Befunde in der Realität von Euboia finden lassen. Mit einem positiven Ergebnis, allerdings etwas anders als bisher angenommen (167-189). Weit ausgreifend ist das Kapitel der Politologin Barbara Zehnpfennig über die Menschenwürde (191-211). Sie diskutiert die Frage, ob Menschenwürde ‚gegeben’ ist (‚von Gott‘ oder ‚von Natur aus‘) oder ‚gesetzt‘, d.h. von Menschen bestimmt und definiert. Eine dritte Möglichkeit, dass die Menschenwürde (Grundgesetz Artikel 1) ihrerseits schon ein Menschenrecht sei, schließt sie aus. Die moderne Frage konfrontiert sie mit antiken Konzepten. Dabei erschließt sich, dass in der Moderne eine Würdigung von außen unter der Prämisse der prinzipiellen Gleichheit erwartet, während die Antike eine intrinsische Motivation und damit eher eine Pflicht und Ehre daraus macht.[3] In der Rede verkörpert der Jäger diese Haltung, aber sie ist offensichtlich nicht selbstverständlich. – Zu Recht bezieht sich Werner Heun in der Frage, wie die neuzeitliche Rezeption das Thema der Menschenrechte mit stoischen Argumenten begründete (235-254), auf Hubert Canciks Arbeiten.[4] Die imago Dei – Gott ist als Ebenbild Gottes geschaffen (Gen 1, 26 f) stößt auf das Problem des Sündenfalls: hat der Mensch seine göttliche Qualität damit verspielt? In der Aufkündigung der Erbsündenlehre liegt dann der Impuls gegen die Sklaverei, die nicht durch die Menschenrechte in Frage gestellt wurde. Die sehr eingehende Diskussion öffnete sich allerdings nicht der neueren Grundlegung der Menschenrechte in „Gerechtigkeit“, die hergestellt wird durch Ermöglichung der Teilhabe und Teilnahme an politischen Entscheidungen. ‚Demokratie 2.0‘ hat diese Fortentwicklung über „Freiheit“ hinaus zur Forderung erhoben.[5]
Wieder mit Material aus der Antike fragt Elisabeth Hermann-Otto nach dem Spannungsverhältnis zwischen dem Ideal der Menschenwürde bei Dio und den Realitäten von Armut, Sklaverei und Prostitution in der römischen Kaiserzeit (213-233): im Unterschied zum Aufstieg der stoischen Ethik in der Kaiserzeit „beschäftigt sich Dion wirklich um die absolut Armen und will ihre Probleme lösen.“ ‚Arbeit‘ ist auch für die sozialen Aufsteiger unter den prominenten Befürwortern der Stoa, bei Cicero und Seneca, im Sinne des labor improbus[6] eine verächtliche Tätigkeit, unterhalb der Menschenwürde. Armut sollte einen nicht aus der Gemütsruhe bringen; gemeint ist dabei nur relative Armut unter Standesgenossen der Oberschicht. Dion geht es dagegen um eine gerechte Ordnung der Gesellschaft, nicht nur der wohlhabendenden Bürger. Darin „erweise sich Dion als geistig in der Tradition der großen griechischen Staatsdenker stehend. In der Radikalität aber seiner Forderungen, die in nuce wirtschaftsethische Prinzipien enthalten, hat der kommunalpolitisch engagierte Philosoph und Rhetor als singulärer Vordenker seiner Zeit zu gelten.“ (233). Ein bemerkenswertes Fazit, dem man die anderen Rahmenbedingungen hinzufügen muss, dass er in der Pax Romana denkt, in der die Polis nun integriert ist.
11. Januar 2012 Christoph Auffarth
Religionswissenschaft
Universität Bremen
[1] Heute Bursa genannt, südlich des Marmarameeres, südöstlich von Istambul.
[2] Die Insel, lateinisch Euboea, neugriechisch Evvia, liegt der boiotischen Küste gegenüber, die nördlich an die attische Ostküste anschließt. Beide Namen enthalten das Wort bous Rind und verweisen auf die Fruchtbarkeit und Grüne, in der sogar Rinder weiden können. Aber sie verweisen auch auf die ländliche Infrastruktur. Zur Stadt-Land-Beziehung im Römischen Reich s. Christoph Auffarth, Einleitung zu: C.A. (Hrsg.): Religion auf dem Lande. Entstehung und Veränderung von Sakrallandschaften unter römischer Herrschaft. (Potsdamer Altertumswissenschaftliche Beiträge 28) Stuttgart: Steiner 2009, 7-27.
[3] Die moderne Situation der Menschenrechte zeigt allerdings, dass auch in der Gegenwart die Menschenrechte und der Gleichheitsgrundsatz nicht durchsetzbar ist: Es kostet also Autorität und Machtmittel, wie Samuel Huntington in seinem Clash of civilizations (1996) warnte. Christoph Auffarth: Der Fremde genießt Gastrecht: ein Menschenrecht in der frühen griechischen Welt. In: Gerlinde Baumann; Susanne Gillmayr-Bucher; Maria Häusl; Dirk Human (Hrsg.): Zugänge zum Fremden. Methodisch-hermeneutische Perspektiven zu einem biblischen Thema (Linzer Philosophisch-Theologische Beiträge Band 25) Frankfurt [u.a.]: Peter Lang 2012, 187-210.
[4] Im Literaturverzeichnis ist der Name – im Gegensatz zu den Anmerkungen – falsch geschrieben.
[5] Etwa Heiner Bielefeldt: Menschenrechte. In: Christoph Auffarth; Jutta Bernard; Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler Lexikon Religion 1(1999), 429-437.
[6] Labor bedeutet im Lateinischen der Oberschicht eine unwürdige Beschäftigung, die man Sklaven und Armen überlässt: Plackerei, Malochen bis hin zu Quälerei.