Einheitliche Regeln für Gottesdienste in NRW
Für Nordrhein-Westfalen haben die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und unsere Kirche in Abstimmung mit der Staatskanzlei die Regeln für die Durchführung von Gottesdiensten überarbeitet und vereinheitlicht. Die sieben Punkte, die sowohl Gottesdienste in Gebäuden wie auch unter freiem Himmel betreffen, finden Sie in den „Regelungen in vier Bundesländern“. Sowohl unter „Gottesdienste“ als auch unter „Kirchenmusik“ gibt es überdies Hinweise auf die Zulässigkeit von Proben für Krippenspiele, die an Heiligabend aufgeführt werden sollen.

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