Pastoren Schleswig-Holstein in der NS-Herrschaft

Helge-Fabien Hertz: Evangelische Kirchen im Nationalsozialismus.
Kollektivbiografische Untersuchung der
schleswig-holsteinischen Pastorenschaft.

3 Bände.

Berlin: De Gruyter Oldenbourg 2022.
1778 Seiten. Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2021
(Geschichtswissenschaft, Landesgeschichte).

 

 

Die Pastoren in Schleswig-Holstein in der NS-Herrschaft

Eine Rezension von Christoph Auffarth

 

Kurz: Eine Bewertung sämtlicher 729 Pastoren, die während der NS-Zeit im Amt waren, zeigt viel Unterstützung und sehr wenig Kritik oder gar Widerstand. Eine qualitative und quantitative Untersuchung von hoher Qualität.

Ausführlich: Die Frage nach den Rollen der Kirchen in der NS-Zeit ist so vielschichtig, dass man sie zwar nicht individuell beurteilen darf, aber auch nicht von der Institution her beschreiben kann, als ‘die Kirche’. Die beiden Institutionen, evangelische Landeskirchen wie die katholische Kirche in Deutschland haben je Arbeitskreise für kirchliche Zeitgeschichte aufgebaut, die für die Institution Forschungen durchführen. Dabei ist die Kontinuität der Institution eine Voraussetzung, die eine gewisse Apologetik begünstigt: Die NS-Zeit ist dann Teil ‘unserer’ Geschichte, Kirchengeschichte. Kirchenleitungen und Kirchenpolitik des Staates standen im Mittelpunkt, ein Abwehrkampf, so sollte es scheinen. In diesen Arbeits­kreisen haben sich bestimmte Thesen etabliert, die Ent-Schuldungen formulieren. Die zweite Geschichte des Nationalsozialismus nach 1945 war bestimmt davon, die Kontinuitäten der Biographien, also der Überlebenden, so zu rekonstruieren, dass sie zur neuen Realität passten, nationalsozialistisches Verhalten wurde ‘beschwiegen’.[1] Antikommunismus konnte man genau so weiter praktizieren, die ‘Judenfrage’ war exportiert in den neuen Staat Israel, das christliche Abendland war gerettet.

In der katholischen Zeitgeschichte galt etwa das Reichskonkordat als Erfolg der Kirche; die Enzyklika “Mit brennender Sorge” als Frontalopposition. In der evangelischen Zeitgeschichte gilt der Umgang mit den Kirchen in den im Krieg besetzten Gebieten als Anfang der Unterdrückung mit dem Ziel der Vernichtung ‘der Christen’, was die NS mit den Juden schon getan hatten.[2]

Bewegung kam in die Aufarbeitung der Rolle der Kirchen durch (1) Forschungen seitens der Geschichtswissenschaft, besonders die Monographie über die Berliner Pfarreien von Man­fred Gailus.[3] Aber auch Kirchenhistoriker, die nicht zum Arbeitskreis gehören, haben ganze Regionen untersucht, wie die Forschungen von Andreas Müller zum pietistischen Mindener Land.[4] (2) Dazu kommt, nicht mehr die beiden Konfessionen in den Blick zu nehmen und sie als Gegensatz zur nationalsozialistischen ‘Weltanschauung’ zu unterscheiden, sondern Religion der Dreißiger Jahre zu untersuchen mit vielem Gemeinsamen.[5]

Ein Geschichtswissenschaftler, Helge-Fabien Hertz, hat sich die Herkules-Aufgabe vorge­nommen, sämtliche 729 Pastoren der Kirche in Schleswig-Holstein zu untersuchen, in einem deutlich dickeren Band 2: NS-Konformität, und dem dünneren Band 3 NS-Nonkonformität.[6] Dazu hat er eine Datenbank erarbeitet, die nach 10 Kriterien bewertet und je eine exempla­rische Biographie vorstellen, die eines der Kriterien verkörpert. Geistliche sind exponierte Personen in einer Kirchengemeinde mit einer Kollektivbiographie, die ihre Rolle in der NS-Zeit prägte. In den sechs Eingangsthesen stellt HFH heraus, dass der ‘Spielraum’ der Geist­lichen relativ groß war und sie wenig Repressalien zu befürchten hatten (Handlungs­theorie).[7] Dennoch waren sie eine einflussreiche Berufsgruppe, die als “Herrschaftsstabili­sator” funktionierte (13). Für seine Forschung hat FHF ein Kriterienmodell konstruiert (übersichtlich die Grafik S. 130), das sich anlehnt an die Methoden der Sozialwissenschaftler, ohne allerdings Interviews führen zu können. Also kommt es auf die verwendeten Quellen an. “Dass sich bei einer Vollerhebung von 729 Personen die Quellenbasis gegenüber einzel­biographischen bzw. einzelgemeindlichen Untersuchungen auf eine begründete Auswahl begrenzen muss, ist offensichtlich.” (90). Was für eine sozialwissenschaftliche Untersuchung grundlegend ist, die Kontrollgruppe, für die andere Kriterien gelten, gibt es in dieser Unter­suchung nicht. So fragt es sich, ob das ehrgeizige und mit großer Energie verfolgte Ziel der ‘Vollerhebung’ den höheren Erkenntnisgewinn erzeugt als eine begründete Auswahl von Kontrast-Gruppen.

Die begründete Auswahl von Quellen (171-191) bezieht sich erfreulicherweise auf unver­öffentlichte Archivbestände, nämlich Personalakten, dann Entnazifizierungsakten, Akten zum Kriegseinsatz von Pastoren, die NSDAP-Mitgliederkarteien. SA und SS-Mitgliedschaf­ten gab es nachweislich bei namentlich bekannten Pastoren, ohne dass diese in deren Mit­gliederverzeichnissen aufzufinden waren (171f). Diese Quellen unterzieht HFH einer Quel­lenkritik mit wichtigen Hinweisen: Die Akten wurden mehrfach bereinigt, d.h. belastendes Material herausgenommen. Sie enthalten in der Regel auch Katechesen und Predigten anlässlich der Ersten und Zweiten Dienstprüfung. Das bedeutet, sie sind vorsichtig, einem bestimmten Publikum, den Prüfern entweder des eher deutschchristlichen Landeskirchen­amtes oder denen der Bekennenden Kirche mutmaßlich entgegenkommend formuliert.[8] Gleiches gilt für die Entnazifizierungsakten, für die die Alliierten zudem weniger strenge Fragen stellten dank eines Vertrauensvorschusses für die Geistlichen. Meinungsänderungen, etwa nach dem Sportpalast-Skandal im November 1933, lassen sich so nicht erheben.

Nach den methodischen Grundlagen und der Umsetzung in einem Forschungsdesign quantitativer Auswertung folgen zehn prototypische NS-Biogramme als Beispiele für die qualitative Auswertung 215-311. In dem Kapitel zur quantitativen Auswertung erläutert FHF, wie er die Pastoren einordnet in die 10 Kriterien. Das Ergebnis zeigt (314), 55% NS-Konsens, 25% NS-Konsens bei Betonung der kirchlichen Autonomie, 9% konsensfreie Autonomiebestrebung, 7% Ambivalenzen und 4% NS-Dissenz (anschließend die Liste der Namen in der Zuordnung zu den Kriterien). Dazu ist hinzuzunehmen die Auswertung der Zuordnung zu den Kirchlichen Parteien (366): 2% waren aktiv in der Deutschkirche, 27% bei den Deutschen Christen, 45% rechneten sich der Bekennenden Kirche zu, 26% kann man als Neutrale bezeichnen (“die sich lediglich dadurch von den Deutschen Christen unterscheiden, dass sie dasselbe wie jene mit etwas gedämpfterer Stimme sagen” 397). Interessant auch die Altersstruktur der ‘Opfer’ S. 386. (Erfreulicherweise sind die Grafiken in Farbe gedruckt, so dass man sie leichter lesen kann).

Band 2 enthält die Untersuchungen zur Handlungstypologie der Pastoren mit (A) NS-Konformität, unterschieden in (A1) praktizierte NS-Konformität (393-1110) und (A 2) innere NS-Konformität (1111-1317). Hier werden neben Mitgliedschaften in NS-Organisationen, Besuch der Reichsparteitage, dazu Denunziationen, u.ä., mit vielen Zitaten aus den Quellen thematische Aussagen untersucht, so zum Bellizismus, also Verherrlichung des Krieges, Verurteilung der Weimarer Republik, Antikommunis­mus, Antijudaismus, Antisemitismus, Euthanasie.

Dass das Eisenacher ‘Entjudungsinstitut’ bei weitem noch nicht ‘ausgeforscht’ sei 458 A 210, kann man insbesondere nach Arnhold 2010 (nur im Literaturverzeichnis genannt) nicht sagen.[9]

Band 3 NS-Nonkonformität gliedert in (B) Innerkirchliche NS-Nonkonformität: Selbst­behauptung – Charakteristika des Kirchenkampfes 1321-1442. Dazu gehören aktives Eintreten im Kirchenkampf, wie als bekannteste Persönlichkeit Hans Asmussen. Einsatz gegen die Selbstgleichschaltung und die Behauptung der Autonomie der Kirche bzw. gegen das ‘Neuheidentum’. (C) Politisch-ideologische Nonkonformität (1443-1643), und zwar (C 1) praktizierte, (C 2) Innere NS-Ablehnung. Da geht es um Proteste gegen einzelne Schikanen von lokalen NS-Vertretern oder die Kirchenpolitik bis hin zu Kritik an der NS-Politik wie die Rassegesetze, Euthanasie, Militarismus. Daran schließt an, wo Positionsänderungen (A à C) erkennbar sind. (D) untersucht Einschränkungen und Sanktionen (1645-1698), (D 1) kirchenpolitischer Art oder (D 2) rassenideologisch motivierte.

Der Anhang enthält die im Text benutzten Abkürzungen, ein Abbildungsverzeichnis der Fotos der Pastoren, aber vor allem der Grafiken, insgesamt 374, dann die Quellen aus den zahlreichen Archiven. Die Bibliographie von Forschungsliteratur auf 40 Seiten, mit gut 600 Einträgen. Ein Pastorenverzeichnis schließt das Werk ab.

Die Zusammenfassung “Kirchen als NS-Herrschaftssäule” (1695-1698) hält fest: “Die Kirchen wurden primär als NS-herrschaftsbereitende, NS-herrschaftskonsolidierende und langjährige NS-herrschaftstragende gesellschaftliche Säule greifbar – viel stärker denn als Störfaktor.” (1696) “Beinahe alle NS-konformen Handlungen waren vor­gabenfrei und brachten nur geringe karrieristische Vorteile mit sich.” Diesem Fazit kann ich mich anschließen, wenn auch mit mehr Differenzierung: (1) Die Aussage “die Kirchen” verallgemeinert, was FHF zunächst für die Schleswig-Holsteinischen Pastoren erhoben hat. Inwieweit das für andere Landeskirchen oder die katholische Kirche gilt, war nicht Gegenstand dieser Untersuchung.[10] (2) Die Aussage, die Kirchen sei eine “Herrschaftssäule” gewesen, nimmt einen Begriff der ‘Herrschaft des NS’ in Anspruch, der gemeinhin für eine der Organisationen der Partei und des NS-Staates verwendet wird. Das war die Kirche in SH nicht, auch wenn es die gebotene Amtshilfe gab.[11] Ich habe formuliert, dass die Kirchen bis weit in den Krieg hinein für die Akzeptanz der NS-Herrschaft gesorgt haben, obwohl die NS zunehmend kirchenfeindliche Positionen einnahmen.[12] (3) Viele Elemente der Predigt und alltags­tauglicher Theologie beruhen auf der Kriegstheologie des Ersten Weltkriegs. Gerade an den Marinestützpunkten in S-H erwartete die Gemeinde dafür Unterstützung ihrer Angehörigen, nicht Kritik. (4) Eine theologische Bewertung müsste teils andere Bewertungen vornehmen.

Mit diesen Einschränkungen[13] kann man nur den enormen Fleiß und Anstrengung bewundern, den Helge-Fabien Hertz aufgebracht hat, um all die Archivalien durch­zuarbeiten, dazu die exzellente Organisation seines Forschungsprojektes. Die Aus­sagen dieser Studie wird man erst beurteilen können, wenn Vergleichsuntersuch­ungen vorliegen.

 

Bremen/Wellerscheid, Oktober 2022                                                         Christoph Auffarth

Religionswissenschaft,
Universität Bremen

E-Mail: auffarth@uni-bremen.de

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[1] Als Überblick Auffarth: Drittes Reich. In: 20. Jahrhundert. Hrsg. von Lucian Hölscher, Volkhard Krech. (Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum, Band 6/1) Paderborn: Schöningh 2015, 113-134; 435-449; Literaturverzeichnis 542-553.

[2] Die Legende um das Reichskonkordat deckte Klaus Unterberger auf: Kuriales Interesse, NS-Staat und Demokratie. Weshalb die heutige Quellenlage für Klaus Scholders Junktimthese spricht. In: Dominik Burkard; Nicole Priesching (Hrsg.): Katholiken im langen 19. Jahrhundert. Akteure – Kulturen – Mentalitäten. FS Otto Weiß. Regensburg: Pustet 2014, 329-348. Zu den besetzten Gebieten die Einleitung zu den Dokumenten (und meine Rezension) Religion im Kriegszustand: Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches. Hrsg. von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte. Band 6 (in 2 Bänden): Gertraud Grünzinger:  1938-1945: Die Kirchenpolitik in den ein- und angegliederten Gebieten (März 1938-März 1945) https://blogs.rpi-virtuell.de/buchempfehlungen/2018/03/02/religion-im-kriegszustand/ (2.3.2018).

[3] Manfred Gailus: Protestantismus und Nationalsozialismus. Studien zur nationalsozialistischen Durchdringung des protestantischen Sozialmilieus in Berlin. (Industrielle Welt 66) Köln: Böhlau 2001.

[4] Andreas Müller: “Kirchenkampf” im “erweckten” Kontext. Der Kirchenkreis Minden in der Zeit des Nationalsozialismus. Bielefeld: Luther-Verlag 2013.

[5] Grundlegend die Forschungen zusammengefasst von Manfred Gailus 2021. Zur These der Doppel­gläubigkeit die religionswissenschaftliche Kritik des Rezensenten: Religion im Nationalsozialismus: kein Widerspruch, aber auch keine feindliche Übernahme. Manfred Gailus: Gläubige Zeiten. Religiosität im Dritten Reich. Freiburg: Herder 2021. (3.1.2022) https://blogs.rpi-virtuell.de/buchempfehlungen/2022/01/03/glaeubige-zeiten-religiositaet-im-dritten-reich/.

[6] Helge-Fabien Hertz nach seiner Promotion mit der vorliegenden Arbeit im SoSe 2021 (summa cum laude; Betreuer Manfred Hanisch und Rainer Hering) ist seit November 2021: Leiter der Geschäfts­stelle des Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig Holstein. Home-Page Dr. Helge-Fabien Hertz — Historisches Seminar (uni-kiel.de) (16.10.2022). Im Folgenden kürze ich seinen Namen ab mit den Initialen HFH.

[7] Besonders in dem Kapitel 2.1.3 Erkenntnistheorie 61-90. Fazit am Beispiel des Pastors Friedrich Slotty 279-295. Dass Slotty am Ende ohne Strafe bei drei Gerichtsverfahren davonkam, ist allerdings sehr ungewöhnlich. Es gab nur wenige ‘Opfer’ (allerdings FHFs sehr eingeschränkte Definition 295-298), am Beispiel des Pastors Ernst Gloyer (295-309).

[8] HFH druckt nahezu vollständig eine Probe-Predigt von 1934 ab, die “unter allen annähernd 1.000 analysierten, ausformulierten Predigten […] in dem Maß der Politisierung eine Ausnahme, wenn auch keinen Einzelfall dar(stellt)”.186f. Abgesehen aber von (christentumsfreundlichen) Hitlerzitaten, stehen solche Aussagen, etwa über die Volksgemeinschaft, in einer Tradition 1. der Kriegstheologie des Ersten Weltkriegs und 2. des christlichen Antijudaismus. Die Zerstörung des Jerusalemer Tempels als Strafe Gottes für die Kreuzigung seines Sohnes zu verstehen, die so nicht im NT steht, wurde in norddeutschen Gesangbüchern historisch belegt durch Bugenhagens Paraphrase des Josephus-Berichtes, die regelmäßig an Karfreitag als Lesung vorgetragen wurde.

[9] Meine Rezension: “Entjudung” – Kirche im Abgrund. Von Oliver Arnhold http://buchempfehlungen.blogs.rpi-virtuell.net/2011/08/04/entjudung-kirche-im-abgrund-von-oliver-arnhold/ (4.August 2011).

[10] Vgl. aber die Monographie von Sarah Thieme: Nationalsozialistischer Märtyrerkult: sakralisierte Politik und Christentum im westfälischen Ruhrgebiet (1929-1939). Frankfurt am Main: Campus 2017.

[11] Auch das ist zu stark, wie ich in einer Rezension zu Manfred Gailus (Hrsg.) deutlich gemacht habe: Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im Dritten Reich 2008. in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 106(2008), 257-258.

[12] Allerdings mit erheblichen Unterschieden, die Parteiungen im NS bezüglich Religion und Christen­tum erkennen lassen.  Dazu Auffarth: Parteiungen im Totalitarismus: Christenheiten und Ideologien im „Dritten Reich“. In: Ansgar Jödicke; Carsten Lehmann; Christian Meyer (Hrsg.): Religion, Partei, Parteiung – Komparative Perspektiven auf dem Weg zu einem Grundbegriff religionswissenschaftlicher Forschung. [=Themenheft der] Zeitschrift für Religion, Gesellschaft und Politik (Hg. von Gert Pickel und Annette Schnabel) 2022, #. DOI 10.1007/s41682-022-00106-3. [Open access 9. März 2022].

[13] Die wichtige Rezension von Andreas Müller, Prof. für Kirchengeschichte in Kiel, der selbst die wichtige Studie zu den Pfarrern im Mindener Land in der NS-Zeit geschrieben hat, aber als Betreuer nicht gefragt wurde: Zeitzeichen 23 (2022) Heft 8, 20f geht weiter. Dazu ein Leserbrief in Heft 10, S. 60, der aber auf die wissenschaftlichen Mängel, die Müller findet, nicht eingeht. HFH hatte seine Studie im Zeitzeichen 2022/6 vorgestellt unter dem (provokanten) Titel “Tragende Säule der Nazis”.

 

 

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